Abgabe von Paxlovid direkt über Arztpraxen möglich

Seit dem 18. August 2022 können Ärzte die Arzneistoffkombination Paxlovid (Nirmatrelvir/Ritonavir) zur Behandlung von COVID-19 bei Risikopatienten direkt in ihrer Praxis abgeben und bis zu fünf Therapieeinheiten auf Lager halten. Paxlovid sollte so früh wie möglich und innerhalb der ersten fünf Tage nach Symptombeginn angewendet werden.

Arzt Medikamentenabgabe

Paxlovid (Nirmatrelvir/Ritonavir) ist das erste oral einzunehmende antivirale Arzneimittel, das in der EU zur Behandlung von COVID-19 eine bedingte Marktzulassung erhalten hatte. Das Präparat ist indiziert zur Behandlung von COVID-19 bei Erwachsenen, die keinen zusätzlichen Sauerstoff benötigen und bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf der Krankheit besteht.

Durch die direkte Abgabe des Medikaments durch Arztpraxen, Krankenhäuser sowie vollstationäre Pflegeeinrichtungen soll auf Wunsch des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) gewährleistet werden, dass Patienten so schnell wie möglich nach Symptombeginn das Medikament erhalten können. Die entsprechenden Verordnungen wurden für diesen Fall angepasst. Insgesamt dürfen die Praxen bis zu fünf Packungen Paxlovid in ihrer Praxis vorrätig halten. Größere vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit über 150 Bewohnern dürfen bis zu zehn Packungen auf Lager haben. Der Bezug des Arzneimittels erfolgt über die Apotheke.

Unabhängig von der neuen Regelung ist es weiterhin möglich patientenindividuelle Verordnungen auszustellen, die Patienten selbst in der Apotheke einlösen können.

Bestellvorgang

Für die Bestellung wird eine Verordnung ohne Namensnennung auf dem Rezept (Muster 16) ausgestellt und als Kostenträger, wie bei der Bestellung von Corona-Impfstoffen, das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit dem IK 103609999 angegeben. Nachbestellungen können nach Abgabe des Arzneimittels in entsprechender Anzahl erfolgen.

Anwendungskriterien

Der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) zufolge stellen Entscheidungskriterien für die Anwendung von Paxlovid vor allem hohes Alter und das Vorliegen mehrerer Risikofaktoren wie Adipositas, Diabetes mellitus, Immundefizienz- oder -suppression, chronische Niereninsuffizienz, Krebs sowie Herz- und Lungenerkrankungen dar. Die Stellungnahme wurde in Abstimmung mit dem Ständigen Arbeitskreis der Kompetenz- und Behandlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger (STAKOB) verfasst.

Informationsblatt für Patienten

Darüber hinaus soll der Verordnung des BMG zufolge der Arzt dem Patienten zusammen mit dem Arzneimittel ein Informationsblatt aushändigen, welches der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entnommen werden kann.

Vergütung

Für die Abgabe des Medikaments erhalten Ärzte laut BMG-Verordnung eine Vergütung von 15 Euro je abgegebener Packung. Diese Regelung gilt für Abgaben bis 30. September. Praxen rechnen die Leistung mit der Pseudoziffer 88125 über ihre Kassenärztliche Vereinigung ab.

Interaktionen beachten

Da die Arzneistoffkombination Paxlovid durch eine Vielzahl von Arzneimittelinteraktionen geprägt ist, müssen diese vor der Anwendung in jedem Fall überprüft werden. Das Pharmaunternehmen Pfizer bietet hierzu einen webbasierten Interaktionscheck für medizinisches Personal und Patienten an.

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