
Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Verordnungsentwurf verbreitet, nachdem alle an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Mediziner mit Ausnahme der Kinder- und Jugendärzte künftig das Dispensierrecht bei antiviralen Arzneimitteln gegen COVID-19 erhalten sollen. Damit könnten sie sich mit antiviralen Medikamenten bevorraten und diese direkt an den Patienten abgeben. So wäre ein rascher Behandlungsbeginn gewährleistet. Der Deutsche Hausärzteverband begrüßt diese Entscheidung. „Dass Hausärztinnen und Hausärzte zukünftig die Möglichkeit haben sollen, antivirale Arzneimittel zur Behandlung von COVID-19-Erkrankungen wie beispielsweise Paxlovid direkt an ihre Patientinnen und Patienten abzugeben, ist ein großer Fortschritt für die Versorgung von Corona-Risikopatientinnen und -Patienten“, äußerte sich der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbands, Ulrich Weigeldt, in einer Pressemitteilung [1].
Arzneimittelabgabe ohne Umweg über die Apotheke
Antivirale Arzneimittel helfen, das Risiko von Krankenhauseinweisungen und Tod bei Menschen mit nicht schwerer COVID-19-Infektion zu verringern. Hiervon profitieren vor allem Personen mit erhöhten Risiken für eine Infektion mit SARS-CoV-2, zum Beispiel ältere Menschen. „Paxlovid muss möglichst früh während der Erkrankung, spätestens jedoch fünf Tage nach Symptombeginn, verabreicht werden“, erklärt Weigeldt. Deshalb ist es sinnvoll, dass Hausärzte auf diese Weise die Behandlung zeitnah initiieren könnten und den Patienten der Weg in die Apotheke erspart wird
Frühzeitiger Therapiebeginn entscheidend
Bei der Verschreibung von Präparaten wie Paxlovid und Lagevrio müssen verschiedene Wechselwirkungen berücksichtigt und unter Umständen andere Arzneimittel für kurze Zeit pausiert werden. Die Anwendung ist folglich komplex und muss im Einzelfall abgewogen werden. Richtig eingesetzt senken die Medikamente die Sterblichkeit nach einer SARS-CoV-2-Infektion jedoch deutlich. Jetzt müssen praktikable Konzepte erarbeitet und umgesetzt werden, damit COVID-19-Betroffene, die einen besonderen Nutzen von einer Therapie mit antiviralen Arzneimitteln haben, sehr früh nach einer Infektion identifiziert werden können.
„Das betrifft unter anderem die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, die bekanntlich besonders gefährdet sind“, so der Verbands-Chef. Deshalb sollte auch vollstationären Pflegeeinrichtungen die Lagerung der Medikamente und dessen Abgabe an die Bewohner (nach ärztlicher Verordnung) ermöglicht werden. Weigeldt betont in diesem Zusammenhang aber nochmals: „Paxlovid ist kein Ersatz für die Impfung. Die Impfung ist und bleibt der beste Schutz gegen einen schweren Verlauf.“
Vergütung
Die geplante Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung umfasst lediglich die Vergütung und Abrechnung für „vom Bund beschaffte zugelassene antivirale Arzneimittel“. Das schließt den monoklonalen Antikörper Evusheld, den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zuvor ebenso als Dispensier-Anwärter ins Spiel brachte, aus. Der hausärztliche Aufwand wird mit 15 Euro pro abgegebene Packung vergütet.