
Obwohl die Priorisierung entfällt, können Länder, Kommunen und impfende Ärzte in eigener Verantwortung weiterhin vorrangig Impfangebote für noch nicht geimpfte Personen aus den (ehemaligen) Priorisierungsgruppen 1 bis 3 ermöglichen. Es entfallen die ärztlichen Atteste über bestimmte Vorerkrankungen und die dafür festgelegte Vergütung. Weiterhin wird die Vergütung für Impfzertifikate geregelt. Neben den über 60-Jährigens sollen Vertragsärzte bei der Schnelldokumentation künftig auch die Anzahl der unter 18-Jährigen angeben, die sie geimpft haben. Da Erst- und Folgeimpfung bei derselben Stelle durchgeführt werden sollen, sind ab 8. Juni durch Privat- und Betriebsärzte zunächst nur Erstimpfung möglich.
Impfstoffbestellung Vertrags- und Privatärzte für KW 24
Für Vertrags- und Privatärzte steht für die 24. Kalenderwoche vom 14. Bis 18. Juni 2021 ein Kontingent von 3,1 Mio. Impfdosen zur Verfügung. Dieses setzt sich zusammen aus 2,42 Mio. Dosen Comirnaty, 400.000 Dosen Vaxzevria und 240.000 Dosen COVID-19-Impfstoff Janssen. Die verfügbare Menge liegt damit etwas unterhalb der Menge dieser Woche, insbesondere die Anzahl an Impfdosen des COVID-19-Impfstoffs Janssen wurde gekürzt.
Empfohlene Höchstbestellmengen
Für die Erstimpfungen werden für Vertrags- und Privatärzte folgende Höchstbestellmengen empfohlen.
- 24 Dosen (4 Vials) Comirnaty® (BioNTech/Pfizer)
- 20 Dosen (2 Vials) Vaxzevria® (AstraZeneca)
- 25 Dosen (5 Vials) COVID-19-Impfstoff Janssen
Für die Zweitimpfungen wird keine Obergrenze angegeben. Kürzungen sind wie immer möglich.
Impfstoffbestellung Betriebsärzte für KW 25
Betriebsärzte bestellen bis zum 10. Juni um 12 Uhr bereits Impfstoff für die übernächste Woche (21. bis 25. Juni 2021). Neben dem Impfstoff Comirnaty wird diesmal auch der COVID-19-Impfstoff Janssen zur Verfügung stehen.
Empfohlene Höchstmengen
Für Betriebsärzte folgende Höchstbestellmengen empfohlen.
- 300 Dosen (50 Vials) Comirnaty für Erstimpfungen
- 50 Dosen (10 Vials) COVID-19-Impfstoff Janssen
600.000 Dosen Comirnaty für KW 24
Die maximal zu bestellende Impfstoffmenge für die 24. Kalenderwoche lag für Betriebsärzte bei 300 Dosen (50 Vials) Comirnaty. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) teilte nun mit, dass für die 24. Kalenderwoche insgesamt 600.000 Dosen zur Verfügung stünden. Jeder Betriebsarzt erhält daher mindestens 84 Dosen (14 Vials) des Impfstoffs. Betriebsärzte, die weniger geordert haben, erhalten die bestellte Menge. Die dadurch entstehende Restmenge wird gleichmäßig auf die Betriebsärzte aufgeteilt, die mehr als 84 Dosen bestellt haben. Die genaue Zahl der Impfstoffdosen, die am 14. Juni ausgeliefert werden sollen, erhalten die Apotheken am 8. Juni vom pharmazeutischen Großhandel.
Besonderheiten bei der Bestellung durch Privatärzte
Die Privatärzte sollen den Apotheken vor der ersten Bestellung eine Bescheinigung der privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V. über die Registrierung in deren elektronischem Meldesystem sowie der zuständigen Landes- oder Bezirksärztekammer über eine Mitgliedschaft vorlegen. Die Bestellung erfolgt auf einem blauen Privatrezept. Es gelten der gleiche Bestellzeitpunkt (bis Dienstag, 12 Uhr der Vorwoche) und dasselbe Impfstoffkontingent wie für Vertragsärzte.
Besonderheiten bei der Bestellung durch Betriebsärzte
Grundsätzlich darf jeder Betriebsarzt bei einer Apotheke COVID-19-Impfstoffe bestellen. Sind mehrere Betriebsärzte in einem Unternehmen oder überbetrieblichen Dienst angestellt, erfolgt die Bestellung Standort-bezogen und gesondert pro Betriebsarzt. Ist ein Vertragsarzt gleichzeitig als Betriebsarzt eingesetzt, so darf er auf beiden Wegen Impfstoff bestellen.
Einhaltung der Transportbedingungen
Impft ein Betriebsarzt an mehreren Standorten, so ist vorab zu klären, ob die Transportbedingungen bei der Lieferung zu allen Standorten eingehalten werden können. Ist dies nicht der Fall, sollte der Betriebsarzt dem Impfstoff neben seiner zentralen bei einer weiteren Bezugsapotheke mit kürzeren Lieferwegen bestellen.
Bestellvorgang
Auch die Betriebsärzte bestellen den Impfstoff über das blaue Privatrezept. Es ist möglich eine Vorabbestellung an die Apotheken zu übermitteln. Die Originalrezepte sind dann bis zur Abgabe der Impfstoffe nachzureichen. Die Bestellung soll bis spätestens donnerstags um 12 Uhr für die jeweils übernächste Woche erfolgen. Das BMG gibt wöchentlich eine Mindestliefermenge bekannt. Alle Betriebsärzte, die unterhalb dieser Menge bestellt haben, erhalten die bestellte Menge ohne Kürzungen. Die COVID-19-Impfstoffdosen, die darüber hinaus noch zur Verfügung stehen, sollen von der Apotheke gleichmäßig auf die Betriebsärzte verteilt werden, die mehr als die Mindestliefermenge bestellt haben.
Eigene Bund-PZN für Betriebsärzte
Ab dem 15. Juni werden für die Bestellung von Erstimpfungen gesonderte Bund-PZN mit dem Zusatz „BA“ für Betriebsärzte gelten. Diese können bereits für Bestellungen ab 10. Juni genutzt werden. Für die Zweitimpfungen werden dieselben Bund-PZN verwendet wie für Vertrags- und Privatärzte, die bereits seit 1. Mai (Comirnaty) bzw. 1. Juni (Vaxzevria) gelten.
COVID-19-Impfstoff | Bund-PZN BA Erstimpfung | Bund-PZN Zweitimpfung |
Comirnaty | 17532824 | 17436138 |
Vaxzevria | 17532244 | 17491077 |
COVID-19-Impfstoff Janssen | 17532215 | |
COVID-19-Impfstoff Moderna | 17532209 |
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