
Mit Herausgabe des Epidemiologischen Bulletins 50/2018 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die allgemeine Anwendung des adjuvantierten Herpes zoster-subunit-(HZ/su-) Totimpfstoffes als Standardimpfung gegen Herpes Zoster für alle gesunden Menschen ab einem Alter von 60 Jahren. Für immunsupprimierte Personen und Patienten mit anderen schweren Grundkrankheiten befürwortet die Impfkommission die Zoster-Impfung ab einem Alter von 50 Jahren. Die STIKO begründet die Empfehlung der Indikationsimpfung mit dem erhöhten gesundheitlichen Risiko dieser Patienten, an Herpes Zoster zu erkranken. Darüber hinaus neigt diese Gruppe eher zu Komplikationen und Spätfolgen wie der postherpetischen Neuralgie (PHN).
Standardimpfung ab 60. Lebensjahr am ökonomischsten
Nach umfangreicher Evaluation der STIKO verhindert eine Herpes-Zoster-Impfung am erfolgreichsten Gürtelrose-Erkrankungen, wenn diese ab dem 60. Lebensjahr gegeben wird. Impfungen bei Personen ab 70 Jahren haben den größten epidemiologischen Effekt, um Komplikationen wie die postherpetische Neuralgie (PHN) zu vermeiden. Das kostengünstigste Impfalter liegt mathematischen Berechnungen zufolge bei 65 Jahren. Für beide Impfalter (60 und 65 Jahre) müsste die gleiche Anzahl an Personen geimpft werden, um eine Herpes Zoster-Erkrankung zu verhindern (Number needed to vaccinate, NNV). Da die Prävention von Gürtelrose die entscheidende Voraussetzung ist, um die altersabhängige Krankheitslast zu senken und Komplikationen bzw. Spätfolgen zu vermeiden, wurde das Impfalter auf 60 Jahre festgesetzt. Die STIKO ist überzeugt, dass Impfungen in diesem Alter am gesundheitsökonomischsten vor Herpes Zoster und seinen Komplikationen schützen.
Risikogruppen profitieren von Indikationsimpfung
Neben der Standardimpfung ab dem 60. Lebensjahr empfiehlt die STIKO Menschen, die einer Risikogruppe angehören, sich bereits ab dem 50. Lebensjahr gegen Gürtelrose impfen zu lassen. Dazu zählen Personen mit einer allgemeinen, schweren Grunderkrankung und immunsupprimierte Patienten. Bei ihnen besteht eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung, an Herpes Zoster, inklusive der Komplikationen und Spätfolgen, zu erkranken.
Schutzwirkung und Sicherheit des Impfstoffes wurden in mehreren Studien bei Patienten mit eingeschränktem Immunsystem bestätigt. Die Wirksamkeit des Impfstoffes für Menschen mit einer Grundkrankheit wie rheumatoide Arthritis oder Diabetes mellitus war nach stratifizierter Datenanalyse ebenso sicher wie in den Vergleichsgruppen.
Risikopersonen
Die Indikationsimpfung wird für Personen mit folgenden Erkrankungen empfohlen:
- Angeborene oder erworbene Immundefizienz oder Immunsuppression
- HIV-Infektion
- Rheumatoide Arthritis
- Systemischer Lupus erythematodes (SLE)
- Chronisch entzündliche Darmerkrankungen wie Colitis ulcerosa und Morbus Crohn
- Chronisch obstruktive Lungenerkrankungen wie COPD oder Asthma bronchiale
- Chronische Niereninsuffizienz
- Diabetes mellitus.
STIKO empfiehlt Totimpfstoff
Für Standard- und Indikationsimpfungen zum Schutz vor Herpes Zoster spricht sich die STIKO ausdrücklich gegen den Herpes-Zoster-Lebendimpfstoff aus und empfiehlt, ausschließlich den HZ/su-Totimpfstoff zu verwenden.
Seit März 2018 ist der adjuvantierte subunit-Totimpfstoff (Shingrix, GlaxoSmithKline) zur Verhinderung von Herpes Zoster und postherpetischer Neuralgie für Personen ab 50 Lebensjahren zugelassen. Seit Mai 2018 ist Shingrix in Deutschland verfügbar. Der Totimpfstoff kann bei Personen über 50 Jahre Herpes Zoster effektiv verhindern. Die Wirksamkeit liegt in allen Altersgruppen nach dem 50. Lebensjahrzehnt bei 92%. Mit zunehmendem Alter nimmt die Schutzwirkung leicht ab, beträgt bei ≥ 70-Jährigen aber immer noch rund 90%.
Lebendimpfstoff mit geringer Wirksamkeit und niedriger Anwendungsbreite
Der attenuierte Lebendimpfstoff (Zostavax) zur Verhinderung von Herpes Zoster ist seit 2006 für Personen ab 50 Jahren zugelassen und seit September 2013 in Deutschland erhältlich. Aufgrund der geringeren Wirksamkeit und reduzierten Anwendungsbreite im Vergleich zum HZ/su-Totimpfstoff wird Zostavax von der STIKO weder als Standardimpfung, noch als Indikationsimpfung empfohlen.
Impfschema
Die STIKO empfiehlt eine Impfserie von zwei intramuskulären Injektionen. Diese sollten im Abstand von mindestens zwei bis maximal sechs Monaten gegeben werden.
Die Impfung mit dem HZ/su-Totimpfstoff wird als sicher, aber sehr reaktogen, bewertet. Lokal- und systemische Reaktionen wie Rötungen, Schwellungen und Schmerzen an der Einstichstelle sind keine Seltenheit. Diese können bis zu mehreren Tagen anhalten, klingen aber meist nach 48 bis 72 Stunden wieder ab. Darüber sollten die Patienten im Rahmen des Aufklärungsgesprächs informiert werden. Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass trotz lokaler Reaktionen nicht auf die 2. Impfstoffdosis verzichtet werden darf. Diese ist für einen sicheren Impfschutz unabdingbar.
Der HZ/su-Totimpfstoff kann gleichzeitig mit nicht-adjuvantierten, inaktivierten, saisonalen Grippeimpfstoffen verabreicht werden.
Begründung der Impfempfehlung
Die Entscheidung für eine Impfempfehlung begründet die STIKO mit der hohen Krankheitslast von Herpes Zoster und der sicheren Wirksamkeit des Totimpfstoffs. In Deutschland sind rund 99,5 Prozent der Erwachsenen über 50 Jahre mit dem Varizella-Zoster-Virus infiziert. Nach Angaben des Robert-Koch-Institutes (RKI) erkranken pro Jahr mehr als 300.000 Personen an Gürtelrose. Etwa 5% der Betroffenen entwickeln eine Postherpetische Neuralgie. Diese - nur schwer behandelbare - Spätfolge kann die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen. Ältere Menschen sowie Patienten mit geschwächtem Immunsystem oder chronischen Grunderkrankungen haben ein erhöhtes Erkrankungs- und Komplikationsrisiko.
Noch keine Kassenleistung
Die Impfkommission informiert, dass die Zoster-Impfung auch nach der offiziellen Empfehlung keine Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenkassen ist. Eine sichere Kostenübernahme ist erst gewährleistet, wenn sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) positiv über die Aufnahme in die Schutzimpfungsrichtlinie ausspricht. Dafür hat er drei Monate Zeit. Bis zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger kann die von der STIKO empfohlene Herpes-Zoster-Impfung nur über Privatrezept verordnet und abgerechnet werden. Positive Einzelfallentscheidungen der gesetzlichen Krankenkassen sind nach individueller Anfrage jedoch denkbar.