Rote-Hand-Brief zu Mitomycin medac

Mit diesem Rote-Hand-Brief informiert der Hersteller darüber, dass die intravenöse Gabe von Mitomycin medac bis auf Weiteres nur noch unter Verwendung eines Partikelfilters erfolgen darf.

Rote-Hand-Brief

Die medac Gesellschaft für klinische Spezialpräparate mbH informiert über Folgendes:

Zusammenfassung

Alle Mitomycin-Präparate der Firma medac GmbH dürfen bei intravenöser Gabe nur noch unter Verwendung eines Partikelfilters (Porengröße 5 µm) angewendet werden.

Es handelt sich um die folgenden Produkte:

Diese Anweisung betrifft die folgenden Indikationen in der Monochemotherapie oder in der kombinierten zytostatischen Chemotherapie bei den folgenden Tumoren:

Für die intravesikale Anwendung in der Rezidivprophylaxe bei oberflächlichen Harnblasenkarzinomen nach transurethraler Resektion besteht nach Ansicht des Unternehmens kein Risiko für die Patienten.

Lieferfähigkeit

Die Lieferfähigkeit der Mitomycin-Präparate der Firma medac GmbH ist weiterhin sichergestellt.

Hintergrundinformationen

Im Rahmen eines Stabilitätsprogrammes wurde an einigen Chargen von Mitomycin medac bezüglich der Bildung von sichtbaren Partikeln ein Ergebnis außerhalb der Spezifikation festgestellt. Es handelt sich dabei um Mitomycin-Polymere. Bei der intravesikalen Anwendung sind durch die Partikel keine negativen Effekte zu erwarten. Bei der intravenösen Gabe könnte es aber zu thrombo-embolischen Ereignissen im Kapillargewebe kommen.

Die Anwendungsbeschränkung erfolgt im Interesse der Patientensicherheit ausschließlich aufgrund eines möglichen Arzneimittelrisikos bei der intravenösen Gabe. Durch die Verwendung des Partikelfilters kann dem Risiko thrombo-embolischer Komplikationen wirksam vorgebeugt werden.

PDF öffnenRote-Hand-Brief Mitomycin medac

Autor:
Stand:
04.11.2021
Quelle:

Rote-Hand-Brief der Firma medac GmbH, abgerufen am 4.11.2021

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