Rote-Hand-Brief zu Infliximab

Die Zulassungsinhaber informieren über ein mögliches erhöhtes Infektionsrisiko durch die Anwendung von Lebendimpfstoffen bei Säuglingen, die in utero oder über das Stillen gegenüber Infliximab exponiert waren.

Rote-Hand-Brief

Die Zulassungsinhaber infliximabhaltiger Arzneimitteln informieren in Abstimmung mit der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) und dem Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel (Paul-Ehrlich-Institut, PEI) über die Anwendung von Lebendimpfstoffen bei Säuglingen, die in utero oder über das Stillen exponiert waren. Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (Pharmacovigilance Risk Assessment Committee, PRAC) der EMA hatte bereits Anfang Februar eine direkte Mitteilung für Angehörige der Gesundheitsberufe mit den genannten Sicherheitsinformationen zu Infliximab angekündigt.

Zusammenfassung

Säuglinge, die gegenüber Infliximab in utero (d. h. während der Schwangerschaft) exponiert waren

  • Infliximab ist plazentagängig und wurde bis zu 12 Monate nach der Geburt im Serum von Säuglingen nachgewiesen. Säuglinge könnten nach Exposition in utero ein erhöhtes Infektionsrisiko haben, einschließlich für schwerwiegende disseminierte Infektionen, die tödlich verlaufen können.
  • Lebendimpfstoffe (z. B. BCG-Impfstoff) sollten Säuglingen, die in utero gegenüber Infliximab exponiert waren, bis 12 Monate nach der Geburt nicht gegeben werden.
  • Falls ein eindeutiger klinischer Nutzen für den jeweiligen Säugling besteht, könnte die Anwendung eines Lebendimpfstoffs zu einem früheren Zeitpunkt in Betracht gezogen werden, falls kein Infliximab-Serumspiegel beim Säugling nachweisbar ist oder die Anwendung von Infliximab auf das erste Trimester der Schwangerschaft beschränkt war.

Säuglinge, die gegenüber Infliximab über die Muttermilch exponiert waren

  • Niedrige Spiegel Infliximab wurden in Muttermilch nachgewiesen. Nach Exposition über die Muttermilch wurde Infliximab auch im Serum von Säuglingen nachgewiesen.
  • Die Anwendung von Lebendimpfstoffen bei Säuglingen, die gestillt werden, während die Mutter Infliximab erhält, wird nicht empfohlen, außer ein Infliximab-Serumspiegel ist beim Säugling nicht nachweisbar.

Hintergrund zu den Sicherheitsbedenken

Infliximab ist ein chimärer, human-muriner, monoklonaler Antikörper (Immunoglobulin G1, IgG1), der spezifisch humanes TNFα bindet. In der Europäischen Union ist der Wirkstoff zugelassen zur Behandlung der folgenden Erkrankungen zugelassen.

Anwendung von Lebendimpfstoffen bei Säuglingen mit in utero Exposition

Infliximab ist plazentagängig und wurde bis zu 12 Monate nach der Geburt im Serum von Säuglingen nachgewiesen, die in utero gegenüber Infliximab exponiert waren (Julsgaard et al, 2016). Diese Säuglinge könnten ein erhöhtes Infektionsrisiko haben, einschließlich für schwerwiegende disseminierte Infektionen, die tödlich verlaufen können. Das schließt disseminierte Bacillus-Calmette-Guérin (BCG)-Infektionen ein, die nach Anwendung von BCG-Lebendimpfstoff nach der Geburt berichtet wurden.

Daher wird eine Wartezeit von 12 Monaten nach der Geburt empfohlen, bevor Lebendimpfstoffe bei Säuglingen angewendet werden, die in utero gegenüber Infliximab exponiert waren.

Falls ein eindeutiger klinischer Nutzen für den jeweiligen Säugling besteht, könnte die Anwendung eines Lebendimpfstoffs zu einem früheren Zeitpunkt in Betracht gezogen werden, falls kein Infliximab-Serumspiegel beim Säugling nachweisbar ist oder die Anwendung von Infliximab auf das erste Trimester der Schwangerschaft beschränkt war (wenn der Plazentaübertritt von IgG als minimal erachtet wird).

Anwendung von Lebendimpfstoffen bei Säuglingen mit Exposition über die Muttermilch

Begrenzte Daten aus der publizierten Literatur zeigen, dass niedrige Spiegel von Infliximab in Muttermilch nachgewiesen wurden, mit einer Konzentration von bis zu 5% des mütterlichen Infliximab-Serumspiegels (Fritzsche et al, 2012). Nach Exposition über die Muttermilch wurde Infliximab auch im Serum von Säuglingen nachgewiesen. Die systemische Exposition eines gestillten Säuglings ist voraussichtlich gering, da Infliximab zum Großteil im Gastrointestinaltrakt abgebaut wird.

Die Anwendung von Lebendimpfstoffen bei Säuglingen, die gestillt werden, während die Mutter Infliximab erhält, wird nicht empfohlen, außer ein Infliximab-Serumspiegel ist beim Säugling nicht nachweisbar.

Aktualisierung der Produktinformation

Die Fachinformationen, Gebrauchsinformationen und Patientenkarten für Infliximab werden aktualisiert, um die aktuellen Empfehlungen bezüglich der Anwendung von Lebendimpfstoffen bei Säuglingen, die in utero oder über die Muttermilch exponiert waren, widerzuspiegeln.

Patienten, die mit Infliximab behandelt werden, sollte die Gebrauchsinformation und die Patientenkarte ausgehändigt werden. Frauen, die mit Infliximab behandelt werden, sollten über die Wichtigkeit aufgeklärt werden, die Anwendung von (Lebend)-Impfstoffen mit den Ärzten des Säuglings zu besprechen, sollten sie schwanger werden oder beabsichtigen zu stillen, während sie Infliximab erhalten.

Aufforderung zur Meldung von Nebenwirkungen

Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Zulassungsinhaber, dem Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel (Paul-Ehrlich-Institut, PEI) oder der entsprechenden Arzneimittelkommission zu melden. Die Kontaktdaten können Sie dem beigefügten Rote-Hand-Brief entnehmen.

PDF öffnenRote-Hand-Brief zu Infliximab

Autor:
Stand:
07.03.2022
Quelle:
  1. Rote-Hand-Brief zu Infliximab
  2. EMA: Meeting highlights from the Pharmacovigilance Risk Assessment Committee (PRAC) 7 - 10 February 2022 (11.02.2022)
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