Röteln-Impfung

Die Röteln-Impfung mit attenuierten Lebendimpfstoffen bietet nach 2 Impfungen vollständigen Schutz gegen die Infektion. Vor allem die 2. Impfung wird gegenwärtig in Deutschland nicht ausreichend häufig verabreicht.

Röteln

Röteln-Impfstoffe

Beim Röteln-Impfstoff handelt es sich um einen attenuierten Lebendimpfstoff. Für gewöhnlich wird die Röteln-Impfung als Masern-Mumps-Röteln-Kombinationsimpfung (MMR) im Kleinkindalter verabreicht, mitunter auch mit einer Windpocken-Vakzine (MMRV).

Nebenwirkungen

  • sehr häufige Nebenwirkungen: Schmerzen und Rötungen am Injektionsort, Fieber ≥ 38°C (rektal) oder ≥ 37,5°C (axillar/ oral).
  • häufige Nebenwirkungen: Reizbarkeit, Hautausschlag, Exanthem, allgemeine Reaktionen und Schmerzen am Injektionsort, Fieber ≥ 39,5°C (rektal) oder ≥ 39°C (axillar/ oral).
  • gelegentliche Nebenwirkungen: Infektionen der oberen Atemwege, Lymphadenopathie, Inappetenz, Schreien, Unruhe, Schlaflosigkeit, Rhinitis, Konjunktivitis, Teilnahmslosigkeit, Unwohlsein, Müdigkeit.
  • seltene Nebenwirkungen: Otitis media, Fieberkrämpfe, Husten, Bronchitis, Parotisvergrößerung, Diarrhoe, Emesis.
  • Ohne Häufigkeitsangabe: Meningitis, Masern-ähnliches Syndrom, Mumps-ähnliches Syndrom (einschließlich Orchitis, Epididymitis und Parotitis), Thrombozytopenie, thrombozytopenische Purpura, anaphylaktische Reaktionen, Enzephalitis (Häufigkeit von unter 1 pro 10 Millionen Impfdosen), Zerebellitis, Zerebellitis-ähnliche Symptome (einschließlich vorübergehender Gangstörungen und vorübergehender Ataxie), Guillain-Barré-Syndrom, transverse Myelitis, periphere Neuritis, Vaskulitis, Erythema exsudativum multiforme, Arthralgie, Arthritis.

Kontraindikationen/Impfverbote

  • Überempfindlichkeit gegen die Wirkstoffe, einen der sonstigen Bestandteile oder Neomycin
  • Überempfindlichkeitsreaktionen nach einer früheren Verabreichung eines Masern-, Mumps-, Röteln- und/oder Windpocken-Impfstoffes
  • schwere humorale oder zelluläre Immundefizienz (angeboren oder erworben), z. B. schwere kombinierte Immundefizienz, Agammaglobulinämie und AIDS oder symptomatische HIV-Infektion sowie ein altersspezifischer CD4+-T-Lymphozyten-Anteil von weniger als 25% (bei Säuglingen unter 12 Monate), weniger als 20% (bei Kindern zwischen 12 und 35 Monaten) und weniger als 15 % (bei Kindern zwischen 36 und 59 Monaten)
  • Schwangerschaft (sichere Schwangerschaftsverhütung bis 1 Monat nach der Impfung)
  • sorgfältige Nutzen/Risiko-Abwägung bei Personen mit allergischen oder anderen Reaktionen vom Soforttyp nach Verzehr von Hühnereiweiß
  • Nutzen/Risiko-Abwägung bei bestehender Thrombozytopenie oder einer Thrombozytopenie nach Impfung mit einem Masern-, Mumps- und Röteln-Impfstoff in der Anamnese sowie bei Patienten mit bestimmten Formen der Immundefizienz
  • akute, schwere, mit Fieber einhergehende Erkrankung (Impfung auf einen späteren Zeitpunkt verschieben)
  • Impfstoff darf unter keinen Umständen intravasal verabreicht werden.

Impfschutz und Impfschema

  • Schutzwirkung: praktisch 100 Prozent nach 2 Impfungen
  • Schutzdauer: lebenslang
  • Impfschema Säuglinge/Kleinkinder: laut aktualisierter offizieller Impfempfehlung (August 2020) 2 Masern-Mumps-Röteln (MMR) Impfungen im Alter von 11 und 15 Monaten. Erst mit der 2. Impfung ist die Grundimmunisierung gegen Masern abgeschlossen. Die Grundimmunisierung soll idealerweise bis zum 18. Lebensjahr komplettiert sein.
  • Impfschema Erwachsene: 1 MMR-Impfung
  • Nachholen 2. MMR-Impfung: bis Schuleintritt, spätestens 18. Lebensjahr, Frauen im gebärfähigen Alter auch später.

Besonderheiten bei MMR-Impfungen:

  • 2-malige Impfung mit einem MMR-Impfstoff (bei gleichzeitiger Indikation zur Varizellen-Impfung ggf. MMRV-Kombinationsimpfstoff verwenden). Die Anzahl der notwendigen Impfstoffdosen richtet sich nach der Komponente mit den wenigsten dokumentierten Impfungen.
  • Bei Frauen ist für jede der 3 Impfstoffkomponenten(MMR) eine 2-malige Impfung erforderlich.
  • Bei Männern ist für die Masern- und Mumps-Impfstoffkomponente eine 2-malige Impfung erforderlich, zum Schutz gegen Röteln reicht eine 1-malige Impfung aus.
  • Es existieren keine Sicherheitsbedenken gegen weitere MMR-Impfung(en) bei bestehender Immunität gegen einzelne Komponenten.

Offizielle Impfempfehlung

  • Alle Neugeborenen vom 11. Lebensmonat bis Ende des 2. Lebensjahres
  • Alle ungeimpften Personen oder Personen mit unklarem Impfstatus in medizinischen Einrichtungen, Einrichtungen der Pflege, Gemeinschaftseinrichtungen, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von AsylbewerberInnen, Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern, sowie in Fach-, Berufs- und Hochschulen

Impfempfehlungen für Frauen und Mütter

  • Wegen des Risikos für Missbildungen ungeborenen Lebens, empfiehlt die STIKO die Impfung insbesondere für nicht geimpfte Frauen oder Frauen mit unklarem Impfstatus im gebärfähigen Alter, nur einmal geimpfte Frauen im gebärfähigen Alter
  • Müttern, die in der Schwangerschaft seronegativ für Röteln getestet wurden, sollte postpartal eine zweimalige MMR-Impfung im Abstand von vier Wochen verabreicht werden. Für die erste Impfstoffdosis bietet sich die Mutterschaftsnachsorge am Ende des Wochenbetts an.

Impfvorschriften/Reise

Eine Ansteckung mit Röteln auf Reisen ist auf der ganzen Welt möglich, weil Rötelnviren weltweit verbreitet sind. Schon in Deutschland ist die Impfquote nicht groß genug, um das Rötelnvirus sicher einzudämmen. In sehr vielen anderen Ländern ist die Wahrscheinlichkeit einer Röteln-Infektion wegen schlechter gesundheitlicher Versorgung und deutlich geringerer Impfquoten deutlich größer als in Deutschland. Nur in Finnland, Schweden und den USA gelten die Röteln als nahezu ausgerottet.

Frauen mit Kinderwunsch sollten daher vor Reisen in Röteln-Risikogebiete ihren Impfschutz überprüfen und ggfs. nachimpfen oder die Impfungen nachholen. Bislang ungeimpfte Frauen sollten das mindestens 4 Wochen vor Reiseantritt tun, damit sie eine vollständige Impfserie mit 2 Terminen erhalten können.

Spezielle Impfvorschriften als Voraussetzung für die Einreise in Urlaubsländer sind nach gegenwärtigem Stand (Oktober 2020) nicht bekannt.

Autor:
Stand:
05.10.2020
Quelle:

Robert-Koch-Institut (RKI), Ständige Impfkommission (STIKO)

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