
Höchstmengenbegrenzung pro Verschreibung:
Acitretin, Alitretinoin, Isotretinoin
Für Frauen im gebärfähigen Alter dürfen die oral anzuwendenden Arzneimittel mit den Wirkstoffen Acitretin, Alitretinoin und Isotretinoin nur noch mit einer Höchstmenge für maximal 30 Tage/Verschreibung verordnet werden. Die Verschreibungen sind nur sechs Tage nach der Ausstellung gültig und damit belieferbar.
Nicht verschreibungspflichtig
Diclofenac Pflaster
Für „Diclofenac“ wird die äußerliche Anwendung als Pflaster erweitert und konkretisiert. Demnach sind Pflaster zum äußeren Gebrauch ohne weiteren Zusatz arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Wirkstoffmenge bis zu 140 mg je abgeteilter Arzneiform von der Verschreibungspflicht ausgenommen.
Hydrocortison und seine Ester
„Hydrocortison und seine Ester“ ist nicht verschreibungspflichtig „in Zubereitungen für den äußeren Gebrauch (…) in einer Konzentration von 0,2 % Hydrocortisonacetat in Kombination mit Natriumbituminosulfonat (hell) und in Packungsgrößen bis zu 20 g zur kurzzeitigen Anwendung zur Behandlung nicht infizierter, leicht ausgeprägter entzündlicher, allergischer oder juckender Hauterkrankungen“.
Levocetirizin
Levocetirizin wird in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung in Konzentrationen von 5 mg je abgeteilter Form für Erwachsene und Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr von der Verschreibungspflicht ausgenommen.
Arzneimittel, die unter die Verschreibungspflicht gestellt werden
Folgende Arzneimittel werden unter die Verschreibungspflicht gestellt:
Distickstoffmonoxid (ab 1. Juli 2019)
Letermovir/Prevymis® (ab 1. April 2019)
Semaglutid/Ozempic® (ab 1. April 2019)