
Zusammenfassung
Systemisch und inhalativ angewendetet Fluorchinolone können das Risiko für eine Herzklappenregurgitation bzw. Herzklappeninsuffizienz erhöhen. Prädisponierende Faktoren für eine Herzklappenregurgitation/-insuffizienz sind unter anderem:
- ein angeborener oder bestehender Herzklappenfehler
- Bindegewebserkrankungen, wie z.B. Marfan-Syndrom, Ehlers-Danlos-Syndrom
- Turner-Syndrom
- Morbus Behçet
- Hypertonie
- rheumatoide Arthritis
- infektiöse Endokarditis
Bei Patienten mit einem Risiko für eine Herzklappenregurgitation/-insuffizienz sollten systemisch und inhalativ angewendete Fluorchinolone nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung unter Berücksichtigung anderer Therapieoptionen angewendet werden.
Raten Sie Ihrem Patienten im Falle von akuter Atemnot, neu auftretendem Herzklopfen oder der Entwicklung von Ödemen am Bauchraum oder in den unteren Extremitäten unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Hintergrundinformationen
Fluorchinolone sind Antibiotika, die in der europäischen Union für die Behandlung bestimmter bakterieller Infektionen einschließlich lebensbedrohlicher Infektionen zugelassen sind. Aufgrund Ihrer schweren Nebenwirkungen ist ihre Anwendung auf Infekte beschränkt, bei der andere üblicherweise genutzte Antibiotika, als ungeeignet erachtet werden. Siehe auch Rote-Hand-Brief vom April 2019.
Fluorchinolone sollten nur nach sorgfältier Nutzen-Risiko-Abwägung, einschliesslich des Risikos für Aortenaneurysmen und -dissektionen angewendet werden. Siehe auch Rote-Hand-Brief vom Oktober 2018.
Neue Studien weisen auf ein erhöhtes Risiko für Mitral- und Aortenklappenregurgitation/-insuffizienz bei Patienten, die Fluorchinolone einnahmen hin. Siehe auch beigefügter Rote-Hand-Brief.
Betroffene Fluorchinolone
Dieser Rote-Hand-Brief betrifft alle systemisch und inhalativ angewendeten fluorchinolonhaltigen Arzneimittei und ist von den im Rote-Hand-Brief genannten Unternehmen erstellt worden.
In Deutschland zugelassene systemisch und inhalativ angewendeten Fluorchinolone:
Aufforderung zur Meldung von Nebenwirkungen
Verdachtsfälle von Nebenwirkungen bei der Anwendung systemischer und inhalativer Fluorchinolone können Sie entweder den im Rote-Hand-Brief genannten Zulassungsinhabern oder auch den Behörden (BfArM und AkdÄ) melden.