Verordnung in der Arztpraxis

Ärzte und Ärztinnen können die elektronischen Rezepte wie gewohnt über ihr Praxisverwaltungssystem erstellen. Es ändert sich jedoch die Form, in der der Patient das Rezept erhält.

Rezepterstellung PVS

Der Arzt erstellt wie üblich eine Verordnung im Praxisverwaltungssystem (PVS). Ist die Komfortsignatur bereits durch das entsprechende Konnektor-Update verfügbar (PTV4+), muss zunächst der HBA des Arztes in das Kartenterminal gesteckt und die PIN eingegeben werden. Nun können mehrere E-Rezepte hintereinander ohne PIN-Eingabe signiert werden (Anzahl und Dauer abhängig von Systemeinstellung). Die Signatur ist unabhängig vom Arbeitsplatz, d. h. ein E-Rezept kann von allen Arbeitsplätzen der Praxis aus signiert werden, für die ein Zugriff auf das Kartenterminal mit dem HBA konfiguriert ist.

Die Versichertenkarte des Patienten muss nicht im Kartenterminal stecken. Die Stammdaten können aus dem PVS in die Verordnungssoftware übertragen werden. Das E-Rezept wird von der Software auf Vollständigkeit bzw. Formfehler geprüft. Zu beachten ist, dass für jedes Arzneimittel eine eigene Verordnung ausgestellt wird. Bis zu drei Rezepte können in einem Sammelcode zusammengefasst werden. Nach der Prüfung wird das E-Rezept mit dem elektronischen Heilberufsausweis signiert.

Ist die Erstellung eines E-Rezeptes aus technischen Gründen (z. B. Internetausfall) nicht möglich, kann das Muster 16-Formular als Ersatzverfahren verwendet werden.

Praxisangestellte

Alle Schritte zur Vorbereitung des E-Rezepts sowie, falls gewünscht, der Ausdruck der Verordnung können auch von Praxisangestellten vorgenommen werden. Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) kann jedoch, analog zur Unterschrift auf Muster 16-Rezepten, nur durch einen Arzt mit dem Heilberufsausweis erfolgen.

Wie gelangt das E-Rezept zum Patienten?

Nach der Signatur wird die elektronische Verordnung verschlüsselt an den Fachdienst E-Rezept der TI übermittelt.

Die Versicherten können dann ihr E-Rezept entweder direkt in der entsprechende App der gematik abrufen, ihre Gesundheitskarte in der Apotheke vorzeigen oder sie erhalten die Verordnung in der Praxis ausgedruckt als Datamatrix-Code (siehe Abbildung).

Eine Übertragung der Daten in die elektronische Patientenakte erfolgt derzeit noch nicht automatisch, sondern muss von Arzt oder Apotheker vorgenommen werden.

E-Rezept-Ausdruck

Wie gelangt das E-Rezept in die Apotheke?

Seit dem 1. September 2022 müssen alle Apotheken in Deutschland E-Rezepte verarbeiten können. Der Patient kann beispielsweise über die E-Rezept-App geeignete Apotheken in der Nähe finden.

Der Patient kann sein E-Rezept entweder mithilfe der App an eine Apotheke übermitteln oder er löst es wie gewohnt vor Ort ein. Das geht mit dem QR-Code in der App, seiner Gesundheitskarte oder dem Papierausdruck. Die Apotheken können die Rezeptdaten dann über einen Rezeptcode aus dem Fachdienst E-Rezept der TI abrufen.

Direktzuweisungen sollten über KIM oder ein anderes sicheres Übertragungsverfahren erfolgen. Die Verfahren zur Übermittlung von Verordnungen zu Zytostatika-Zubereitungen u. a. Direktzuweisungen befinden sich derzeit noch in der Entwicklung und werden in einer separaten Testphase geprüft.

Was tun, wenn das E-Rezept einen Fehler enthält?

Solange das E-Rezept nicht eingelöst bzw. von einer Apotheke abgerufen wurde, kann es in der Praxis wieder gelöscht und eine neue elektronische Verordnung ausgestellt werden, beispielsweise wenn ein falsches Arzneimittel verordnet wurde. Zudem können Apotheken wie bisher auch verschiedene kleinere Korrekturen und Ergänzungen vornehmen. Das betrifft z. B. die Darreichungsform, Dosierung oder Gebrauchsanweisung.

News zum E-Rezept in der Arztpraxis

Autor:
Stand:
26.10.2023
Quelle:
  1. Gematik: E-Rezept (zuletzt aufgerufen am 09.10.2023)
  2. Gematik: E-Rezept - FAQ Praxen (zuletzt aufgerufen am 09.10.2023)
  3. Gematik: Das E-Rezept für Deutschland (zuletzt aufgerufen am 05.01.2023)

 

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