Der Arzt erstellt wie üblich eine Verordnung im Praxisverwaltungssystem (PVS). Ist die Komfortsignatur bereits durch das entsprechende Konnektor-Update verfügbar (PTV4+), muss zunächst der HBA des Arztes in das Kartenterminal gesteckt und die PIN eingegeben werden. Nun können mehrere E-Rezepte hintereinander ohne PIN-Eingabe signiert werden (Anzahl und Dauer abhängig von Systemeinstellung). Die Signatur ist unabhängig vom Arbeitsplatz, d. h. ein E-Rezept kann von allen Arbeitsplätzen der Praxis aus signiert werden, für die ein Zugriff auf das Kartenterminal mit dem HBA konfiguriert ist.
Die Versichertenkarte des Patienten muss nicht im Kartenterminal stecken. Die Stammdaten können aus dem PVS in die Verordnungssoftware übertragen werden. Das E-Rezept wird von der Software auf Vollständigkeit bzw. Formfehler geprüft. Zu beachten ist, dass für jedes Arzneimittel eine eigene Verordnung ausgestellt wird. Bis zu drei Rezepte können in einem Sammelcode zusammengefasst werden. Nach der Prüfung wird das E-Rezept mit dem elektronischen Heilberufsausweis signiert.
Ist die Erstellung eines E-Rezeptes aus technischen Gründen (z. B. Internetausfall) nicht möglich, kann das Muster 16-Formular als Ersatzverfahren verwendet werden.
Praxisangestellte
Alle Schritte zur Vorbereitung des E-Rezepts sowie, falls gewünscht, der Ausdruck der Verordnung können auch von Praxisangestellten vorgenommen werden. Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) kann jedoch, analog zur Unterschrift auf Muster 16-Rezepten, nur durch einen Arzt mit dem Heilberufsausweis erfolgen.
Wie gelangt das E-Rezept zum Patienten?
Nach der Signatur wird die elektronische Verordnung verschlüsselt an den Fachdienst E-Rezept der TI übermittelt.
Die Versicherten können dann ihr E-Rezept entweder direkt in der entsprechende App der gematik abrufen, ihre Gesundheitskarte in der Apotheke vorzeigen oder sie erhalten die Verordnung in der Praxis ausgedruckt als Datamatrix-Code (siehe Abbildung).
Eine Übertragung der Daten in die elektronische Patientenakte erfolgt derzeit noch nicht automatisch, sondern muss von Arzt oder Apotheker vorgenommen werden.










