Nagelpilz (Onychomykose) zählt zu den häufigen Hauterkrankungen und ist damit auch ein häufiges Beratungsthema in der Selbstmedikation, das Menschen aus den unterschiedlichsten sozialen Schichten betrifft. Etwa zehn Millionen Bundesbürger sind von der chronischen Pilzinfektion der Nagelplatte von Finger- und/oder Zehenplatten betroffen, die zu 84% vom Dermatophyten Trichophyton rubrum hervorgerufen wird. Die Prävalenz von Nagelpilzinfektionen nimmt mit dem Alter zu.
Zu den häufigen Ursachen gehören neben der genetischen Disposition auch vorbestehende Fußpilzerkrankungen, Stoffwechselstörungen wie Diabetes mellitus, periphere Neuropathien, Rauchen, (Leistungs-)Sport, Fußfehlstellungen, falsche Nagelpflege und zu enges Schuhwerk. Begünstigt wird die Erkrankung außerdem durch ein feuchtwarmes Klima, das förderlich für die die Vermehrung der Pilze ist.
Äußerlich macht sich ein Nagelpilz durch Glanzlosigkeit des Nagels, eine weißlich-gelben Färbung am Nagelrand und Verdickung der Nagelplatte bemerkbar. Dies führt dazu, dass sich der Nagel abhebt und krümelig zerfällt. Die Betroffenen können in der Folge Schmerzen und Beschwerden beim Gehen haben. Außerdem können auch bakterielle Superinfektionen oder psychische Probleme aufgrund des oft sehr unansehnlichen Aussehens des Nagels auftreten.
Topische Therapie mit OTC-Arzneimitteln
Die eingesetzten antimykotischen Wirkstoffe zur topischen Therapie des Nagelpilzes unterliegen nicht der Verschreibungspflicht. Zu den OTC-Arzneimitteln, die zur Behandlung von Nagelpilz angewendet werden, zählen antimykotikahaltige Salben in Kombination mit hochdosiertem Harnstoff sowie wirkstoffhaltige Nagellacke, die in wasserlöslicher und wasserunlöslicher Rezeptur erhältlich sind.
Zu den eingesetzten Antimykotika gehören:
Grenzen der Selbstmedikation
- Nagelpilz kann im Allgemeinen im Rahmen der Selbstmedikation mit OTC-Arzneimitteln behandelt werden, wenn nicht mehr als drei Nägel befallen sind, maximal zwei Drittel der Nagelplatte betroffen ist und die Ausbreitung vom Nagelende her erfolgt.
- Personen, die eine Immunschwäche haben, an Diabetes mellitus erkrankt sind oder bereits eine topische Therapie mit OTC-Arzneimitteln hinter sich haben, sollten ärztlichen Rat hinzuziehen. Hier könnte eine Behandlung mit systemischen Antimykotika angezeigt sein.
- Die Therapie von Schwangeren und Stillenden gehört ebenfalls in die Hände von Ärzt:innen.
Was gibt es zu beachten?
Generell sollte bei der Anwendung von wasserunlöslichen Nagellacken gegen Nagelpilz vor dem Auftragen jeweils vorhandene Lackreste mit Lösungsmittel oder Feile beseitigt werden. Bei der Behandlung von Nagelpilz ist es außerdem wichtig, dass besondere Patientengruppen eine angemessene Therapie erhalten:
Schwangere
- Schwangere sollten generell auf eine Selbsttherapie ohne ärztliche Indikation verzichten.
- Nach sorgfältiger ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung dürfen Ciclopoli gegen Nagelpilz (Ciclopirox-haltiger Nagellack) und Canesten Extra Nagelset (Bifonazol/Harnstoff-Salbe) in der Schwangerschaft angewendet werden, wenn eine Behandlung dringend erforderlich ist.
- Da es sich dabei um ausschließlich topisch angewendete Arzneimittel handelt, ist ein Risiko höchstwahrscheinlich nicht zu erwarten.
- Die Anwendung von Bifonazol und Harnstoff (bzw. dem Canesten Extra Nagelset) sollte während des ersten Trimenon der Schwangerschaft vermieden werden.
- Auch Amorocutan Nagellack mit dem Wirkstoff Amorolfin kann bei Schwangeren eingesetzt werden.
Stillende
- Ciclopoli gegen Nagelpilz darf nach sorgfältiger ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung in der Stillzeit angewendet werden, wenn eine Behandlung dringend erforderlich ist.
- Außerdem können auch Amorocutan Nagellack und Canesten Extra Nagelset bei Stillenden eingesetzt werden. Bei Letzterem sollte aus Vorsichtsgründen während der Anwendung das Stillen unterbrochen werden.
Kinder
- Ciclocutan ist zur Anwendung bei Kindern ab sechs Jahren zugelassen.
- Außerdem kann auch Canesten Extra Nagelset bei Kindern eingesetzt werden (Säuglinge nur unter ärztlicher Überwachung).